Gemäß §106 c Abs. I S. 1 SGB V bilden die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen jeweils eine gemeinsame Prüfungsstelle und einen gemeinsamen Beschwerdeausschuss.

Trägerin der Prüfungsstelle Ärzte Bayern ist die Arbeitsgemeinschaft Prüfung Ärzte Bayern (ArGe Prüfung), vgl. §106 c Abs. II S. 2 SGB V.

Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern ist eine von den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns unabhängige Behörde im Sinne des § 1 IV VwVfG, vertreten wird sie durch die Leiterin oder den Leiter der Prüfungsstelle Ärzte Bayern.

Durch das Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind die Prüfungsstelle Ärzte Bayern und der nachfolgend im Verwaltungsverfahren tätige Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern mit verschiedenen gesetzlichen Aufgaben betraut (vgl. §§ 106 – 106d SGB V).

Aufgabe der Prüfungsstelle Ärzte Bayern und des Beschwerdeausschusses Ärzte Bayern ist insbesondere die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung durch Beratungen und Prüfungen.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot besagt, dass die vertragsärztlichen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen, aber das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen (vgl. § 12 SGB V).

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