Die Heilmittel werden nach verschiedenen Prüfarten geprüft:
- Durchschnittsprüfung (bis Prüfquartal 4/2008)
- Ersatz-Richtgrößenprüfung (ab Prüfquartal 1/2009)
- Stichprobenprüfung
- Einzelfallprüfung
- Prüfung Besonderer Einzelfall
- Prüfung Sonstiger Schaden
Bei den Heilmitteln wird zwischen folgenden Verordnungen unterschieden, für die jeweils eigene Prüfungen eingeleitet werden können:
- Ergotherapie (ERGO)
- Logopädie (LOGO)
- Verordnungen physikalisch-medizinischer Leistungen (VPML)
Verordnungen der Ergo- und Logotherapie werden im Rahmen von Einzelfallanträgen und Anträgen auf Feststellung eines Sonstigen Schadens geprüft. Es erfolgt hier keine statistische Prüfung.