Der Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern weist hiermit darauf hin, dass er öffentliche Zustellungen nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch X in Verbindung mit Artikel 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger vornimmt.

Nähere Informationen hierzu sind unter www.bundesanzeiger.de erhältlich.

We use cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.