Der Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern weist hiermit darauf hin, dass er öffentliche Zustellungen nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch X in Verbindung mit Artikel 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung im Bundesanzeiger vornimmt.
Nähere Informationen hierzu sind unter www.bundesanzeiger.de erhältlich.