Ich verstehe den Grund der Nachforderung nicht. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zur Rückforderung eines Arzneimittels, Hilfsmittels oder Medizinprodukts ?
Bei Einzelverordnungen ist insbesondere die Arzneimittelrichtlinie mit ihren Anlagen zu beachten. Anbei die wichtigsten im Überblick:

  • Anlage I: OTC-Übersicht
  • Anlage II: Lifestyle Arzneimittel
  • Anlage III: Übersicht über Verordnungseinschränkungen und - ausschlüsse
  • Anlage IV: Therapiehinweise
  • Anlage V: Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte

Auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie die Arzneimittelrichtlinie und ihre Anlagen in der jeweils gültigen Fassung.

Bei off-label-use Verordnungen ist die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts zu zulassungsüberschreitenden Anwendungen eines Arzneimittels zu beachten. Nur unter strengen Voraussetzungen ist ausnahmsweise ein off-label-use zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.

Auch fiktiv zugelassene Arzneimittel stellen grundsätzlich keine GKV-Leistung dar (Bundessozialgericht mit Urteil vom 27.09.2008 (Az: B 1 KR 6/04 R)). Eine Liste der fiktiv zugelassenen Arzneimittel finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Ich verstehe den Grund der Nachforderung nicht. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zur Rückforderung eines Heilmittels ?
Bei Einzelverordnungen sind insbesondere die Heilmittelrichtlinie und der Heilmittelkatalog mit ihren Anlagen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

Ich verstehe den Grund der Nachforderung nicht. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zur Rückforderung von Sprechstundenbedarf ?
Bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf ist vorrangig die Sprechstundenbedarfsvereinbarung zu beachten. Sie regelt, welche Präparate zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) als Sprechstundenbedarf bezogen werden können. Die zum Verordnungszeitpunkt jeweils gültige Fassung ist auf unserer Homepage unter "Rechtliches" zu finden.

Weiterhin ist zu beachten, dass alle anderen einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Vereinbarungen auch für die Verordnung von Sprechstundenbedarf gelten.

Warum hafte ich für Verordnungen, die mein (ehemaliger) Praxispartner ausgestellt hat ?
Die Partner einer Gemeinschaftspraxis haften als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB auch nach ihrem Ausscheiden für Zeiträume ihrer Gesellschafterstellung. Die Haftung der Gesellschafter untereinander ist eine Frage des Innenverhältnisses.

Zum Verordnungszeitpunkt bestand eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft. Warum haftet nicht nur die Betriebsstätte, in der das Rezept ausgestellt wurde ?
Alle Partner einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) haften als Gesamtschuldner im Sinne von §§ 421 ff. BGB. Die Haftung der Gesellschafter untereinander ist eine Frage des Innenverhältnisses. Daher ist es irrelevant, in welcher Betriebsstätte das Rezept ausgestellt wurde.

Kann ich Akteneinsicht beantragen ?
Ja. Sie können die Akte entweder in den Räumen der Prüfungsstelle einsehen, oder sich (kostenpflichtig, sofern die Geringfügigkeitsgrenze von 25,00 € überschritten ist) eine Kopie der Akte zuschicken lassen.

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