Wie errechnet sich der Nachforderungsbetrag ?
Nachgefordert wird der Nettobetrag. Dieser errechnet sich in der Regel durch Abzug von Rabatten und Zuzahlungen.
Ich bin mit der Nachforderung einverstanden. Auf welches Konto kann ich den Betrag überweisen ?
Falls Sie mit der Nachforderung einverstanden sind, müssen Sie nichts tun. Die Prüfungsstelle veranlasst den Einbehalt des Nachforderungsbetrages durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), welche den Betrag von Ihrem Honorarkonto einbehält und diesen an die antragstellende Krankenkasse abführt. Sollte kein Honorarkonto mehr vorhanden sein, wendet sich die antragstellende Krankenkasse wegen der Überweisung der Nachforderung direkt an Sie. In diesem Fall wird Ihnen die Krankenkasse eine Bankverbindung mitteilen.
Wann wird der Nachforderungsbetrag von meinem Honorarkonto einbehalten ?
Der genaue Zeitpunkt ist der Prüfungsstelle nicht bekannt, da der Vollzug des Nachforderungsbetrages der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) obliegt. In der Regel erfolgt der Einbehalt mit der nächsten Quartalsabrechnung.
Kann ich die zurückgeforderte Summe dem Patienten in Rechnung stellen ?
Nein. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Verordnung liegt bei der Vertragsärztin bzw. beim Vertragsarzt selbst.