Bei der Prüfung Besonderer Einzelfall werden unzulässige Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie unzulässig bezogener Sprechstundenbedarf kontrolliert.

Der Antrag bezieht sich in der Regel auf ein Quartal, kann sich aber auf bis zu vier unmittelbar zusammenhängende Quartale erstrecken.

Der betroffene Vertragsarzt wird mit einem Schreiben über die Rückforderung der Krankenkasse informiert. Mit dessen Einverständnis wird der Rückforderungsbetrag an die Kassenärztliche Vereinigung zur Verrechnung mit seiner Honorarforderung weitergegeben.

Ist der Vertragsarzt mit der Forderung nicht einverstanden, entscheidet die Prüfungsstelle, ob der Antrag begründet ist oder nicht.

Gegen die Entscheidung der Prüfungsstelle kann bei unzulässigen Sprechstundenbedarfsverordnungen sowie bei „off-label-use“-Verordnungen Widerspruch eingelegt, bei den anderen Prüfgegenständen Klage erhoben werden.

We use cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.