Dokumente, die dem Schriftformerfordernis unterliegen, können grundsätzlich auch elektronisch in den von der Prüfungsstelle Ärzte Bayern bzw. dem Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern nachfolgend angebotenen Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation übermittelt werden.

WIDERSPRUCHSEINLEGUNG

Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden. Für die wirksame Einlegung eines Rechtsbehelfs ist dabei erforderlich, dass das entsprechende Dokument elektronisch übermittelt wird, d.h. Sie müssen einen mit einem Texterstellungsprogramm verfassten Schriftsatz elektronisch übermitteln.

Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Versand eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokuments über einen Zugang zum elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).*
  • Einreichung eines von der verantwortenden Person signierten elektronischen Dokuments über einen sicheren Übermittlungsweg. Sichere Übermittlungswege sind das besondere elektronisches Anwaltspostfach (beA), das besondere Behördenpostfach (beBPo), das besondere Notarpostfach (beN) oder das besondere Bürger- und Organisationspostfach (eBO).*

* Nähere Informationen zu den vorgenannten Kommunikationsmöglichkeiten, insbesondere den (technischen) Voraussetzungen und der Einrichtung eines entsprechenden Postfaches, erhalten sie beispielsweise unter https://egvp.justiz.de.

  • Übermittlung eines elektronischen Dokuments über De-Mail in der Versandart mit bestätigter sicherer Anmeldung nach § 5 Absatz 5 De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse hierfür lautet:

                        This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.   **

** Voraussetzung zur Nutzung von De-Mail: Als Sender einer De-Mail müssen Sie über eine persönliche De-Mail-Adresse verfügen. Auf der Internetseite https://de-mail.de finden Sie Angaben zu De-Mail-Anbietern für Privatpersonen, für Unternehmen und für Behörden. Einige Anbieter erheben Nutzungsgebühren für De-Mail.

 

HINWEIS

Eine rechtsverbindliche Kommunikation (z.B. Einlegung eines Widerspruchs) per einfacher E-Mail hat der Gesetzgeber nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

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