Nach § 106 Absatz 3 Satz 5 SGB V hat die Prüfungsstelle Ärzte Bayern die Vertragsärzte in erforderlichen Fällen über Fragen der Qualität und Wirtschaftlichkeit zu beraten.
Diese Beratung erfolgt im Rahmen von Einsicht in die Prüfstatistiken.
Aufgrund Anlage 9 Ziffer 2 der geltenden Prüfungsvereinbarung (Stand 31.10.2014) werden ab dem Verordnungsquartal 1/2015 folgende Prüfstatistiken für alle Vertragsärzte in Bayern erstellt:
- Entwicklung der Verordnungswerte Arzt (VW060)
- Heilmittelstatistik (VWH301)
- Häufigkeitsstatistik für Heilmittelpositionsnummern (VWH302)
- Arzneimittel-Liste GKV (PZN-Liste)
- Arzneimittelgruppenliste GKV (ATC-Liste)
- Häufigkeitsstatistik Arzt (HW0021)
- Gesamtübersicht Arzt (HW0024)
Diese Statistiken stehen für die fünf aktuellsten (Erstellungszeitpunkt) Verordnungs- bzw. Behandlungsquartale über die SmarAkt-Abrechnungsakte (im Mitgliederportal unter "Unterlagen einsehen") auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern unter dem Ordner "PSt Prüfakte" (https://www.kvb.de/praxis/online-angebote/) zur Verfügung.
Sobald ein Prüfantrag bzw. eine Prüfempfehlung der bayerischen Vertragspartner vorliegt und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung eingeleitet wird, erstellt die Prüfungsstelle folgende weitere Prüfstatistiken:
- Erweiterter Einzelfallnachweis Arzneimittel (ABB060)
- Erweiterter Einzelfallnachweis Heilmittel (HBB060)