Die Heilmittel werden nach verschiedenen Prüfarten geprüft:

  • Durchschnittsprüfung (bis Prüfquartal 4/2008)
  • Ersatz-Richtgrößenprüfung (ab Prüfquartal 1/2009)
  • Stichprobenprüfung
  • Einzelfallprüfung
  • Prüfung Besonderer Einzelfall
  • Prüfung Sonstiger Schaden

 

Bei den Heilmitteln wird zwischen folgenden Verordnungen unterschieden, für die jeweils eigene Prüfungen eingeleitet werden können:

  • Ergotherapie (ERGO)
  • Logopädie (LOGO)
  • Verordnungen physikalisch-medizinischer Leistungen (VPML)

 

Verordnungen der Ergo- und Logotherapie werden im Rahmen von Einzelfallanträgen und Anträgen auf Feststellung eines Sonstigen Schadens geprüft. Es erfolgt hier keine statistische Prüfung.

We use cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.