Der Beschwerdeausschuss mit Sitz in Regensburg bildet in München und Nürnberg regionale Kammern. Er nimmt seine Prüfungsaufgaben auch durch diese beiden Kammern wahr. Im Übrigen nimmt der Beschwerdeausschuss seine Prüfungsaufgaben als Prüfgremium selbst wahr.
Die Zuständigkeit des Beschwerdeausschusses und seiner Kammern in Prüfungsaufgaben richtet sich nach dem nach § 7 der KV-übergreifenden Berufsausübungs-Richtlinie gem. § 75 Abs. 7 Nr. 2 SGB V maßgeblichen Vertragsarztsitz bzw. der maßgeblichen Betriebsstätte/Nebenbetriebsstätte:
Oberfranken / Mittelfranken / Unterfranken Kammer Nürnberg