Die Berufung der unparteiischen Vorsitzenden oder des unparteiischen Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses erfolgt grundsätzlich gemeinsam durch die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns und die Krankenkassen. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.
Zusätzlich werden Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ausreichender Anzahl bestellt.