Die Prüfungsstelle und der Beschwerdeausschuss überwachen die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung. Darunter fallen die Verordnungs- und Behandlungsweise, der Sprechstundenbedarf sowie sonstige Einzelfälle. Beurteilt werden sollen die Indikation, die Effektivität, die Qualität und die Angemessenheit der ärztlichen Leistungen.
Die Prüfung der Verordnungsweise unterteilt sich in Arznei- und Heilmittel, während sich die Behandlungsweise auf das Honorar bezieht.