Die Prüfungsstelle Ärzte Bayern und der Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern haben die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in Bayern zu prüfen (vgl. § 106 SGB V). In erster Instanz eines Verwaltungsverfahrens beurteilt die Prüfungsstelle Ärzte Bayern den ihr unterbreiteten Sachverhalt und erlässt einen Prüfbescheid.
Wenn die Prüfsache später durch Widerspruch dem Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern vorliegt, unterstützt die Prüfungsstelle Ärzte Bayern den Beschwerdeausschuss Ärzte Bayern organisatorisch bei der Erfüllung seiner laufenden Geschäfte, §106 c SGB V. Dadurch wird eine einheitliche Vorgehensweise und Gleichbehandlung bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Verordnungs- und Behandlungsweise gewährleistet.