Was ist eine Prüfung nach § 27 Prüfungsvereinbarung (bzw. § 24 oder § 18 in älteren Fassungen der Prüfungsvereinbarung) ?
Hierbei handelt es sich um Prüfverfahren auf Antrag der Krankenkassen wegen nicht verordnungsfähiger Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie nach der Sprechstundenbedarfsvereinbarung unzulässig verordnetem Sprechstundenbedarf. Ebenfalls fallen die Überprüfungen von sogenannten "off-lable-use"-Verordnungen in diesen Bereich.